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Channel: Kommentare zu: Aktuelle Entwicklungen bei der notariellen Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht
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Von: Ein Leser

Zur Ergänzung: Im aktuellen (Mai-)Heft der WRP erscheinen zu diesem Thema zwei Aufsätze.

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Von: OR

Zwei Fragen, die sich mir in diesem Zusammenhang aufdrängen: Warum sollte man nicht in einer einfachen Unterlassungserklärung das Verschulden nach § 890 ZPO beschränken können (wenn jede modifizierte...

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Von: Ein Leser

Ein Ausschluss der Haftung für Erfüllungsgehilfen in der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist zwar grds. denkbar, allerdings ist es strittig, ob in diesem Fall die Wiederholungsgefahr entfällt....

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Von: Oliver Löffel

Warum sollte man nicht in einer ein­fa­chen Unter­las­sungs­er­klä­rung das Ver­schul­den nach § 890 ZPO beschrän­ken kön­nen (wenn jede modi­fi­zierte Unter­las­sungs­er­klä­rung ein neues Ange­bot...

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Von: Zwei Jahre zpoblog – Leserumfrage – zpoblog.de

[…] Der Gastbeitrag von Herrn Löffel zur notariellen Unterwerfungserklärung […]

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Von: Loeffel Abrar |„Aktuelle Entwicklungen bei der notariellen...

[…] http://www.zpoblog.de/aktuelle-entwicklungen-bei-der-notariellen-unterwerfungserklaerung-im-wettbewe… […]

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Von: Loeffel Abrar | Alternativen zur klassischen Unterlassungserklärung

[…] nicht reagieren und sich verurteilen lassen kann gute Gründe haben (hierzu im Einzelnen Löffel in zpoblog.de unter „Vorteile der notariellen […]

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Von: Loeffel Abrar | Das Problem der systematischen Geschäfte mit...

[…] Unterwerfungserklärung statt der klassischen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe (ausführlich hierzu Löffel in zpoblog). Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass bei einer notariellen...

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